Au-pairs in deutschen Gastfamilien

Au-pairs:

Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben (leichte Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.

Das vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische Abkommen über die Au-pair Beschäftigung" ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens sind aber auch in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Sie und die bestehenden Usancen lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen (siehe dazu das Merkblatt "Au-pair" bei deutschen Familien):

Übersicht/Zusammenfassung
gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeit

Das erwartet die Gastfamilie vom Au-pair
Das bekommt das Au-pair von der Gastfamilie