Au-pairs:
Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben (leichte Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.
Das vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische Abkommen über die Au-pair Beschäftigung" ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens sind aber auch in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Sie und die bestehenden Usancen lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen (siehe dazu das Merkblatt "Au-pair" bei deutschen Familien):
- Mindestalter grundsätzlich 17 Jahre
Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
Altersobergrenze: 24 Jahre bei Antragstellung des Visums bei der deutschen Botschaft
- Integration in die Gastfamilie
- Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitten (grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden täglich)
- Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche
- Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen
- bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Beschäftigung als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Beschäftigungsmonat)
- Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, der Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls
- Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld (zur Zeit üblicherweise € 205,00 monatlich, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit)
- angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten
- Ergänzende Klarstellung:
die Anreise zur Gastfamilie nach Deutschland sowie die Rückreise in das Heimatland muss das Au-pair selber bezahlen.
Übersicht/Zusammenfassung
gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeit
Das erwartet die Gastfamilie vom Au-pair
- Kind in den Kindergarten/Krippe/Spielgruppe/Schule bringen und abholen
- Kind betreuen, wenn es krank ist
- Kind zum Sport, Musikunterricht etc. bringen
- Kind unterstützen beim Ankleiden, Waschen, Aufwecken, zu Bett bringen
- Spielgefährte für das Kind
- Babysitten am Abend
- Hilfe beim Bügeln, Staubsaugen, Kinderzimmer aufräumen
- Betten machen; Ihr eigenes Zimmer sauber zu halten
- Tisch decken/abräumen; Spülmaschine ein/ausräumen
- Zubereitung der Mahlzeiten
- Evtl. Haustiere verpflegen
- Insgesamt: 30 Stunden/Woche Kinderbetreuung und Hausarbeit
Das bekommt das Au-pair von der Gastfamilie
- Monatliches Taschengeld von € 205,00
- Eigenes möbliertes Zimmer
- Volle Verpflegung
- Zeitlichen Freiraum zum Besuch eines Deutschkurses
- 1 Tag in der Woche frei
- 4 Wochen bezahlten Urlaub
- Kranken-Unfall und Haftpflichtversicherung
- Integrierung in die Familie