Vermittlungsverfahren

Grundsätzlich gibt es zwei Verfahrenswege:

1. Sie laden ein Au-pair aus dem Ausland zu sich ein.

Da die Bewerbungen zu 95% aus den Staaten kommen, in denen Visumspflicht besteht, um in Deutschland als Au-pair zu arbeiten (siehe auch Stellenmarkt), müssen für den Behördenweg 6-8 Wochen veranschlagt werden. Jede andere Angabe eines Durchschnittwertes wäre nicht seriös. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn Gastfamilie und Au-pair sich über den Au-pair Aufenthalt geeinigt haben und die Bewerberin bei der deutschen Botschaft im Heimatstaat das Visum beantragt. Das bedeutet für Sie als Gastfamilie, dass Sie unter Einbeziehung eines ausgereiften Entscheidungsprozesses sich ca. 3 Monate vor Ihrem gewünschten Antrittstermin bei uns melden sollten.

Diesem "Nachteil" stehen aber große Vorteile gegenüber:

a) das Au-pair kann ein ganzes Jahr (gesetzliche Höchstgrenze) bei Ihnen als Au-pair bleiben; was insbesondere für die Kinder einen geringeren Wechsel bei der Bezugsperson bedeutet;

b) der Entscheidungsprozess verläuft ohne Zeitdruck, d.h. es kann viel besser auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen werden, zumal auch die Auswahl an Bewerberinnen um ein Vielfaches höher ist.

Kontaktaufnahme

Sie als Gastfamilie haben die Auswahl unter folgenden Möglichkeiten, mit dem Au-pair Service Dr. Uwe Krenz in Kontakt zu treten:

a) Sie füllen den Online Familienfragebogen (unverbindlich) aus und schicken ihn an uns ab.

b) Sie drucken den Familienfragebogen aus und schicken ihn per Post / per Fax an uns.

c) Sie können mit uns den ersten Kontakt auch per eMail: info@au-pair-dr-krenz.de oder per Fax 0621/799 42 51 knüpfen

d) Sie können sich auch für ein Telefongespräch entscheiden, Fon: 0621/799 42 48

Anhand des Familienfragebogens und der Telefonate, die auch in den Fällen a) bis c) erfolgen, wird versucht dasjenige Au-pair für Sie auszuwählen, das der Schilderung Ihrer familiären Gegebenheiten und der Hilfe, die Sie von dem Au-pair erwarten, entspricht.

Bewerbungsmappe des Au-pairs

Sie erhalten dann Bewerbungsmappen (per eMail oder Post) der Au-pairs, die den ausführlichen Au-pair Fragebogen, einen Brief an die Gastfamilie/Lebenslauf, Referenzen, mehrere Fotos und ein Gesundheitszeugnis enthalten. Wir empfehlen Ihnen, daß Sie dann alle Möglichkeiten nutzen, um selbst in direktem Kontakt mit der Au-pair Bewerberin zu treten. Ein Telefonat wird auch von uns bei Bedarf gerne arrangiert.

Einladungsdokument

Decken sich dann Ihre Vorstellungen und Wünsche mit denen des Au-pairs, setzen wir den Einladungsbrief und den Au-pair Vertrag auf, die wir Ihnen zur Unterschrift zuschicken. Die von Ihnen unterzeichneten Dokumente leiten wir dann an das Au-pair weiter. Diese benötigt die Dokumente zur Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft im Heimatland (bei NICHT EU/EWR-Staaten). Wenn Sie sich nicht für eine der vorgeschlagene Bewerberinnen entschieden haben, erhalten Sie gerne weitere Vorschläge von uns - alles wie zuvor unverbindlich.

2. Sie wollen eine Wechslerin als Au-pair

Wenn Sie dringend Hilfe benötigen, kommt die Einladung aus dem Ausland nicht in Betracht. Zur Zeit befinden sich in Deutschland jährlich an die 30 000 Au-pairs. Es liegt auf der Hand, dass es nicht in allen Fällen den Agenturen gelingt, die optimale Lösung für Gasteltern und Au-pairs gleichermaßen herbeizuführen. Oft liegt auch gar kein Verschulden irgend eines Beteiligten unter Einbezug der Agentur vor, denn die Umstellung der Bewerberinnen von dem Kulturkreis ihres Heimatlandes nach Deutschland ist ein anspruchsvolles und mutiges Vorhaben. Das führt dazu, dass es Gastfamilien mit einem anderen Au-pair versuchen wollen oder das Au-pair die Familie wechseln will. In der Regel erfolgt eine Auflösung des Au-pair Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen.

Der Vorteil einer Wechslerin ist der schnelle Beginn der Au-pair Tätigkeit; das Wegfallen der Einreiseformalitäten und die Möglichkeit, die Bewerberin - weil schon in Deutschland -, vorab zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen und kennenzulernen. Der Nachteil ist, dass das Au-pair bereits bei der früheren Familie einen Zeitraum verbracht hat, der jetzt Ihnen von der gesetzlichen Höchstgrenze von 12 Monaten fehlt. Auch sind die Au-pairs oft schon regional sehr festgelegt, weil sie erste Freundschaften geschlossen oder Sprachkurse begonnen haben, die sie beenden wollen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt hier wie bei der Einladung aus dem Ausland. Ansonsten verläuft das Verfahren hier erheblich schneller, weil alle Beteiligten unter Zeitdruck stehen; die Au-pairs melden sich in der Regel auch bei mehreren Agenturen gleichtzeitig. Es wird kurzfristig - innerhalb von 1 -3 Tagen ein Vorstellungsgespräch, oft sogar gleich ein Vorstellungstermin vereinbart.

3. Behörden

Nach Ankunft ist das Au-pair innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Im gleichen Zeitraum muß bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor der Aufnahme der Au-pair Beschäftigung die endgültige Arbeitsgenehmigung beantragt werden(gilt nicht für EU/EWR-Länder).