Au-pair Vermittlungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen




1)  Die einmalige Vermittlungsgebühr beträgt 450 Euro zzgl. 19% MwSt.: insgesamt 535,50 Euro.
a)  Die Gebühr wird erst fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist, d.h.: sobald von unserer sowie von Seiten des Au-pairs der Au-pair Vertrag unterschrieben wird. Diesen für beide Seiten rechtsverbindlichen Vertrag erhalten wir dann zusammen mit der Rechnung.
b)  Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon, ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.
c)  Sollte das eingeladene Au-pair aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Au-pair-Stelle nicht antreten, erhalten wir den Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung eines Au-pairs entweder aus dem Ausland oder Inland (Wechslerin). Sollte dies nicht möglich sein, erhalten wir eine Rückerstattung in Höhe von 300 Euro.

2) 
Der AuPS begleitet das Au-pair und uns als Gastfamilie während der gesamten Dauer des Au-pair Verhältnisses, ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung.
3)  Unsere Daten werden ausschließlich an Au-pairs, Kontaktpersonen, Partneragenturen des AuPS sowie Institutionen weitergegeben, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt (z.B. für die Organisation von Au-pair Treffen).

4)  Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au-pair während seines Aufenthaltes bei uns verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt der AuPS keine Haftung.

5)  Bezüglich der vom Au-pair gemachten Angaben und des Antrittstermins übernimmt der AuPS keine Garantie und keine Haftung. Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-pair Vertrages eintreten, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt. Als Gerichtsstand wird Mannheim vereinbart.

6)  Wir bestätigen mit unserer Unterschrift, dass wir mit obigen Regelungen einverstanden sind, unsere Angaben auf dem Familienbogen korrekt sind, und dass wir die Au-pair Regeln der Bundesanstalt für Arbeit sowie die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V. kennen und einhalten. Das von mindestens einem Teil der Gastfamilie unterschriebene Duplikat schicken wir dem AuPS umgehend zurück.

7)  Die oben genanten Bestimmungen gelten auch für weitere Au-pair Vorschläge, ohne dass es im Einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen bedarf. Nach Abschluss des Vermittlungsvertrages bedürfen Folgeaufträge der erneuten Unterzeichnung.