Kosten:
Einladung aus dem Ausland:
Die Vermittlungsgebühr beträgt € 500 Euro zzgl. 19 % MwSt.: insgesamt: 595,00 Euro. Die Kosten fallen erst dann an, wenn Sie ein Au-pair aus dem Ausland einladen (rechtlich verbindliches Interesse: Unterschrift unter die Einladungsdokumente) und das Au-pair diese Einladung annimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keinerlei Kosten; die Kontaktaufnahme mit den Au-pairs ist unverbindlich und kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden.
Folgende Leistungen sind inbegriffen:
- Beratung bei der Entscheidung für das Aupair Betreuungsmodell,
- Vorschläge und Beratung bei der Auswahl des Aupairs;
- Erstellen aller Botschaftsdokumente
- Anstelle der Originale, die Sie als Gastfamilie zur Botschaft mit DHL schicken müssten (Kosten ca. 60-100 Euro), können wir als mit dem Gütezeichen RAL incoming zertifizierte Au-pair Agentur die Dokumente zur Botschaft direkt per pdf senden, wir sind von der Originalvorlagepflicht befreit.
- Hilfe für das Aupair bei der Visumsbeantragung
- Wöchentliche Überwachung des gesamten Visumsverfahrens
- Hilfe bei der Abkürzung des Visumsverfahrens, aktueller Durchschnittswert sind 2 Wochen
- Beratung und Vermittlung bezüglich der Au-pair Versicherungen
- Ganzjährige Betreuung der Gastfamilie und des Au-pairs
- Einladung zu allen Aupair Veranstaltungen
- Sie bekommen eine Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt (Absetzbarkeit im Rahmen der Kinderbetreuungskosten)
Abwicklung:
Sie haben schon selber ein Au-pair gefunden und benötigen zur Abwicklung aller Formalitäten sowie zur weiteren Beratung die Einschaltung einer professionellen Au-pair Agentur. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 300 Euro,- zzgl. 19 % MwSt.: insgesamt: 357,00 Euro.
Selbstverständlich stehen Ihnen in diesem Fall auch alle oben aufgeführten Serviceleistungen zur Verfügung und sind in der Gebühr mit inbegriffen.
Wechsel Au-pair
Das Au-pair ist bereits als Au-pair in Deutschland bei einer Gastfamilie, sucht aber eine neue Familie, wo sie/er in der Regel die Stelle sofort (innerhalb von 14 Tagen) antreten möchte: Hier wird die Gebühr anteilig pro verbleibendem Monat berechnet; z.B. bei 8 Monate Restvisum beträgt die Vermittlungsgebühr 8/12; somit 333 Euro netto.