Kosten:

Einladung aus dem Ausland:

Die Vermittlungsgebühr beträgt € 600 Euro zzgl. 19 % MwSt.: insgesamt: 714,00 Euro. Die Kosten fallen erst dann an, wenn Sie ein Au-pair aus dem Ausland einladen (rechtlich verbindliches Interesse: Unterschrift unter die Einladungsdokumente) und das Au-pair diese Einladung annimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keinerlei Kosten; die Kontaktaufnahme mit den Au-pairs ist unverbindlich und kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden.

Folgende Leistungen sind inbegriffen:

  • Beratung bei der Entscheidung für das Aupair Betreuungsmodell,
  • Vorschläge und Beratung bei der Auswahl des Aupairs;
  • Erstellen aller Botschaftsdokumente
  • Anstelle der Originale, die Sie als Gastfamilie zur Botschaft mit DHL schicken müssten (Kosten ca. 60-100 Euro), können wir als mit dem Gütezeichen RAL incoming zertifizierte Au-pair Agentur die Dokumente zur Botschaft direkt per pdf senden, wir sind von der Originalvorlagepflicht befreit.
  • Hilfe für das Aupair bei der Visumsbeantragung
  • Wöchentliche Überwachung des gesamten Visumsverfahrens
  • Hilfe bei der Abkürzung des Visumsverfahrens, aktueller Durchschnittswert sind 2 Wochen
  • Beratung und Vermittlung bezüglich der Au-pair Versicherungen
  • Ganzjährige Betreuung der Gastfamilie und des Au-pairs
  • Einladung zu allen Aupair Veranstaltungen
  • Sie bekommen eine Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt (Absetzbarkeit im Rahmen der Kinderbetreuungskosten)

 

Abwicklung:

Sie haben schon selber ein Au-pair gefunden und benötigen zur Abwicklung aller Formalitäten sowie zur weiteren Beratung die Einschaltung einer professionellen Au-pair Agentur. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 400 Euro,- zzgl. 19 % MwSt.: insgesamt: 476,00 Euro.

Selbstverständlich stehen Ihnen in diesem Fall auch alle oben aufgeführten Serviceleistungen zur Verfügung und sind in der Gebühr mit inbegriffen.

 

Wechsel Au-pair

Das Au-pair ist bereits als Au-pair in Deutschland bei einer Gastfamilie, sucht aber eine neue Familie, wo sie/er in der Regel die Stelle sofort (innerhalb von 14 Tagen) antreten möchte: Hier wird die Gebühr anteilig pro verbleibendem Monat berechnet; z.B. bei 8 Monate Restvisum beträgt die Vermittlungsgebühr 8/12.